Der Umzug eines Angehörigen in ein Pflegeheim ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Neben der Pflegebedürftigkeit stehen plötzlich auch finanzielle Fragen im Raum – insbesondere, wenn die bisherige Wohnung aufgelöst werden muss. Viele Angehörige fragen sich: Wer zahlt die Wohnungsauflösung, wenn jemand ins Pflegeheim zieht? Die Kosten können je nach Umfang erheblich sein. Gerade in solchen Situationen kann eine professionelle Unterstützung durch Entrümpelungsfirmen – etwa wie wirentsorgen.de – viele Sorgen abnehmen. Doch bevor man eine Entscheidung trifft, lohnt es sich zu verstehen, welche Kosten anfallen und wer dafür verantwortlich ist.
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Grundsatzfrage: Wer trägt grundsätzlich die Kosten?
In Deutschland gilt der einfache Grundsatz:
Die Kosten der Wohnungsauflösung trägt die Person, deren Wohnung aufgelöst wird.
Das bedeutet: Der Bewohner selbst ist zunächst zahlungspflichtig. Wenn der Bewohner jedoch ins Pflegeheim umzieht und seine Rente sowie Pflegeleistungen bereits zum größten Teil in die Heimkosten fließen, stellt sich die Frage, wer dann tatsächlich zahlen muss.
Übernehmen Angehörige automatisch die Kosten? Nein. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Kinder oder Familienmitglieder, die Wohnungsauflösung zu bezahlen – außer sie haben entsprechende Verträge unterschrieben, die sie dazu verpflichten.
Was passiert, wenn der Bewohner nicht zahlen kann?
Oft reicht das eigene Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht mehr aus, um zusätzliche Kosten wie die Wohnungsauflösung zu stemmen. In diesen Fällen kommen verschiedene Szenarien infrage:
Einsatz des eigenen Vermögens
Zunächst wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist – z. B. Ersparnisse, Wertgegenstände, Schmuck oder Immobilienanteile. Dieses Vermögen muss in der Regel zur Deckung der Kosten genutzt werden.
Unterstützung durch das Sozialamt
Wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.
Das Amt kann im Einzelfall Kosten für die Wohnungsauflösung übernehmen, allerdings nur, wenn:
- die Auflösung zwingend notwendig ist (z. B. Kündigung der Wohnung),
- der Betroffene selbst mittellos ist,
- und kein Angehöriger vertraglich verpflichtet wurde.
Wichtig: Die Genehmigung muss vor der Beauftragung einer Firma eingeholt werden.
Angehörige übernehmen freiwillig die Kosten
Viele Familien entscheiden sich aus praktischen Gründen dafür, die Kosten selbst zu übernehmen – etwa um Zeit zu sparen oder die Situation zu entlasten. Rechtlich verpflichtend ist dies jedoch nicht.
Mietvertrag, Fristen und rechtliche Details
Nach dem Umzug ins Pflegeheim bleibt der Mietvertrag bestehen, bis er fristgerecht gekündigt wird. Das bedeutet:
- Die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gilt weiterhin.
- Während dieser Zeit ist die Miete zu zahlen – oft ein Grund, die Wohnungsauflösung schneller abzuwickeln.
- Der Vermieter kann keine Sonderkündigung aufgrund des Heimbezugs aussprechen.
Wichtig: Auch wenn das Sozialamt die Heimkosten übernimmt, werden Miet- oder Räumungskosten nicht automatisch mit übernommen. Die Kostenfrage bleibt also bestehen.
Welche Kosten fallen bei einer Wohnungsauflösung an?
Die Preise variieren stark und hängen unter anderem ab von:
- Größe der Wohnung
- Menge der Möbel und Gegenstände
- Aufwand für Demontage
- Entsorgungskosten
- eventuellen Sondermüll
- Wertanrechnung durch die Entrümpelungsfirma
Typische Kosten bewegen sich zwischen 700 und 2.500 Euro, bei größeren Wohnungen teils mehr. Anbieter wie wirentsorgen.de bieten transparente Festpreise nach einer Besichtigung an.
Wertanrechnung als Möglichkeit zur Kostensenkung
Viele professionelle Entrümpelungsfirmen bieten eine Wertanrechnung an. Das bedeutet: Wertvolle Möbel, Technik oder Sammlerstücke werden angerechnet und reduzieren den Endpreis der Wohnungsauflösung.
Gerade bei älteren Menschen finden sich häufig Gegenstände, die sich noch gut verkaufen lassen – etwa antike Möbel, Porzellan, Kunst oder Schmuck.
Pflegeheimkosten und Schonvermögen: Wie hängt das zusammen?
Bei einem Umzug ins Pflegeheim müssen Bewohner ihr Einkommen und Vermögen weitgehend zur Finanzierung des Heimplatzes einsetzen. Dennoch gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf.
Die Wohnungsauflösung zählt jedoch nicht automatisch zu diesen geschützten Bereichen. Das bedeutet:
Wenn Vermögen vorhanden ist, muss es meist zur Deckung der Auflösungskosten genutzt werden.
Praktische Tipps für Angehörige
- Frühzeitig planen: Kündigung, Sortierung und Räumung brauchen Zeit.
- Kosten vergleichen: Angebote verschiedener Entrümpler einholen.
- Sperrmüll frühzeitig anmelden: Kommunale Entsorgung kann Zeit sparen.
- Dokumente sichern: Persönliche Unterlagen nicht voreilig entsorgen.
- Wertgegenstände prüfen lassen: Antiquitäten oder Sammlerstücke können verkauft werden.
Vorletzter Absatz mit gewünschter Formulierung
Eine besonders praktische Möglichkeit, die Kosten der Wohnungsauflösung zu reduzieren, besteht darin, wertvolle Gegenstände vorab bewerten zu lassen. Viele Firmen arbeiten mit Antiquitätenhändlern oder Sammlern zusammen, sodass bestimmte Objekte direkt verrechnet oder verkauft werden können. Mit den Antiquitäten Ankauf Geld sparen funktioniert vor allem dann gut, wenn Möbel, Kunstgegenstände oder hochwertiges Porzellan vorhanden sind, die auf dem Markt noch gefragt sind. So lässt sich der Endpreis der Wohnungsauflösung spürbar senken.
Fazit
Die Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim wirft rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen auf. Grundsätzlich trägt die pflegebedürftige Person selbst die Kosten. Wenn jedoch kein Vermögen vorhanden ist, kann das Sozialamt im Einzelfall unterstützen. Eine frühzeitige Planung, transparente Angebote und die Möglichkeit der Wertanrechnung helfen, die Belastung für Angehörige zu reduzieren. Professionelle Dienstleister übernehmen nicht nur die gesamte Räumung, sondern sorgen auch dafür, dass der Übergang ins Pflegeheim für alle Beteiligten möglichst stressfrei verläuft.



