Die Bundesregierung hat die Förderung für erneuerbare Heizsysteme auch für 2025 gesichert. Insbesondere Wärmepumpen stehen im Fokus der Förderprogramme, da sie eine zentrale Rolle bei der Energiewende im Gebäudesektor spielen. Für Hausbesitzer ergeben sich attraktive Möglichkeiten, den Umstieg auf diese zukunftssichere Technologie finanziell zu erleichtern.
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Überblick: Förderung für Wärmepumpen 2025
Hier eine Übersicht darüber, was es bei der Wärmepumpen-Förderung im Jahr 2025 zu beachten gibt.
Was ist neu?
Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt seit 2025 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), nicht mehr über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierbei gilt:
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit.
- Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro, sofern alle Boni kombiniert werden.
- Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude gelten gestaffelte Förderhöhen, die sich an der Anzahl der Wohneinheiten oder der beheizten Fläche orientieren.
Förderstruktur: Basisförderung und kombinierbare Boni
Die Förderung setzt sich aus einer festen Basisförderung und mehreren optionalen Boni zusammen, die miteinander kombiniert werden können.
1. Basisförderung: 30 %
- Gilt für alle förderfähigen Wärmepumpen
- Einkommensunabhängig und für alle Eigentümer verfügbar
2. Kombinierbare Boni:
- Einkommensbonus (30 %):
– Verfügbar für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro - Klimageschwindigkeitsbonus (20 %):
– Wird gewährt, wenn eine mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung) ersetzt wird.
– Bonus bleibt bis 2028 in voller Höhe bestehen; danach erfolgt eine schrittweise Reduzierung alle 2 Jahre. - Effizienzbonus (5 %):
– Gilt für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel wie Propan (R290) nutzen oder Wärme aus Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen.
Maximale Förderhöhe
- Die Basisförderung und Boni können kombiniert werden, um eine Gesamtförderung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten zu erreichen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 21.000 Euro pro Wohneinheit bei Einfamilienhäusern.
- Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude gelten höhere Staffelungen, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten oder der beheizten Fläche.
Grundförderung: Wer kann profitieren?
Die Grundförderung für Wärmepumpen ist einkommensunabhängig gestaltet. Sie richtet sich an:
- Eigentümer von Wohngebäuden (z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser).
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden, wie Bürogebäuden oder Gewerbeimmobilien.
Die förderfähigen Investitionskosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Daraus ergibt sich eine maximale Grundförderung von 30 %, was einem Zuschuss von bis zu 9.000 Euro entspricht. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude gelten gestaffelte Förderhöhen, die sich an der Anzahl der Wohneinheiten oder der beheizten Fläche orientieren.
Technische Anforderungen an die Wärmepumpe
Damit eine Wärmepumpe förderfähig ist, müssen bestimmte technische Mindeststandards erfüllt werden. Dazu zählen:
- Jahresarbeitszahl (JAZ)
– Die Wärmepumpe muss eine JAZ von mindestens 3,0 erreichen.
– Das bedeutet, dass die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3 Kilowattstunden Wärme erzeugen muss.
- Lärmgrenzwerte bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
– Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen mindestens 5 Dezibel unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
– Diese Regelung schützt vor Lärmbelästigung, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten.
- Nutzung natürlicher Kältemittel
Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) arbeiten.
Diese Kältemittel sind besonders umweltfreundlich und tragen wenig zum Treibhauseffekt bei.
Förderung für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude
Die Förderung von Wärmepumpen ist nicht nur auf Einfamilienhäuser beschränkt. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude gelten jedoch einige Regelungen. Die Förderhöhen sind gestaffelt und richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder der beheizten Fläche.
Förderung für Mehrfamilienhäuser
- Für Mehrfamilienhäuser wird die Förderung pro Wohneinheit gestaffelt:
– 30.000 Euro förderfähige Investitionskosten für die 1. Wohneinheit.
– 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit.
– 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit. - Hier wird berücksichtigt, dass Mehrfamilienhäuser oft zentral beheizt werden und nicht jede Wohneinheit eine eigene Heizungsanlage benötigt.
- Die maximale Förderung beträgt auch hier bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn alle Boni kombiniert werden.
Förderung für Nichtwohngebäude
- Für Nichtwohngebäude orientiert sich die Förderung an der beheizten Gebäudefläche:
– Die förderfähigen Kosten werden pro Quadratmeter Nutzfläche berechnet.
– Die maximale Fördersumme variiert je nach Größe und Nutzung des Gebäudes. - Auch hier sind die Fördermöglichkeiten auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, wenn die entsprechenden Boni genutzt werden.
Finanzierungsmöglichkeiten: Ergänzungskredite und Steuererleichterungen
Neben den direkten Zuschüssen bietet die Wärmepumpenförderung 2025 zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, um die verbleibenden Kosten zu decken. Dazu gehören zinsgünstige Kredite der KfW sowie Steuererleichterungen und regionale Förderprogramme.
KfW-Ergänzungskredit
- Der KfW-Ergänzungskredit bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
- Er bietet günstige Konditionen für die Finanzierung der verbleibenden Investitionskosten.
- Die maximale Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
- Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschussförderung der KfW beantragt werden und ist speziell für energetische Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch vorgesehen.
Alternative Förderprogramme
Neben den KfW-Angeboten gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Hausbesitzer in Anspruch nehmen können:
1. Steuerbonus für erneuerbare Heizsysteme:
- Für selbstgenutzte Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind, können 20 Prozent der Kosten für erneuerbare Heizsysteme steuerlich abgesetzt werden.
- Die maximale Höhe des Steuerbonus beträgt 40.000 Euro pro Objekt.
- Voraussetzung: Es darf keine BEG-Förderung in Anspruch genommen worden sein.
2. Regionale Förderprogramme:
- Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Fördermittel an.
- Beispiele: Das Programm „progres.nrw“ in Nordrhein-Westfalen oder Förderungen der Stadtwerke in Städten wie München, Frankfurt am Main oder Düsseldorf.
3. Unterstützung durch Stadtwerke:
- Einige Stadtwerke und Energieversorger bieten Prämien oder Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen an.
- Diese Förderung ist oft an den Abschluss eines Strom- oder Wärmeliefervertrags gebunden.
Fazit: Jetzt handeln und von der Förderung profitieren
Die aktuellen Förderbedingungen für Wärmepumpen sind attraktiv und bleiben auch 2025 bestehen. Wer den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung plant, sollte sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um von den maximalen Fördersätzen zu profitieren. Mit der richtigen Planung und Unterstützung durch erneuerbare Heizsysteme kann der Wechsel zu einer umweltfreundlichen Wärmepumpe deutlich günstiger werden als viele vermuten.