Pfefferspray – so schützt es wirklich

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In einer perfekten Welt müssten wir uns keine Gedanken darüber machen, wie wir uns vor möglichen Angriffen verteidigen können. Doch in einer solchen Welt leben wir nicht. Handliche Verteidigungsmittel, die wir mühelos mit uns tragen können, geben uns Sicherheit. Ein solches Verteidigungsmittel ist Pfefferspray. Damit es im Fall der Fälle für den notwendigen Schutz sorgt, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fakten zum Pfefferspray und seinen Einsatz zusammengefasst.

So wirkt Pfefferspray

Wer schon einmal in eine Chilischote hineingebissen hat, weiß, wie schwierig das Brennen im Mund wieder loszuwerden ist. Man stelle sich vor, dieses brennende Gefühl wäre im ganzen Gesicht, auch in den Augen und in der Nase zu spüren. Für die Herstellung von Pfeffersprays wird aus Pfefferschoten, Chilis oder Cayennepfeffer der Reizstoff Capsaicin extrahiert. Alternativ wird der Reizstoff synthetisch produziert. Das Capsaicin wird mit weiteren Inhaltsstoffen wie Propylenglykol und Oleoresin Capsicum (OC) kombiniert, um dem Pfefferspray sein charakteristisches, intensives Brennen zu verleihen.

Die Wirksamkeit von Pfefferspray ist hoch, höher als bei Reizgas. Nur bei 10 % der Menschen wirkt Pfefferspray nicht. Diese Immunität kann jedoch nicht antrainiert werden. Bei Hunden und anderen Tieren ist keine Immunität gegen das Spray bekannt.

Pfefferspray ist nicht überall legal

In der Schweiz gehört Pfefferspray zu den legalen Verteidigungsmitteln. Ganz konkret bedeutet das, dass im Handel frei erwerbliche Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz fallen. Sie dürfen erworben und mitgeführt werden. Beim Einsatz von Pfefferspray müssen Privatpersonen beachten, dass dieser nur im Rahmen der Rechtfertigungsgründe stattfinden darf. Rechtfertigungsgründe sind Notwehr und Notwehrhilfe nach Art. 15 ff Strafgesetzbuch. Eine Notwehrsituation ist gegeben, wenn eine Person ohne Recht angegriffen oder ihr unmittelbar mit einem Angriff gedroht wird. Wenn ein Dritter in einem solchen Fall gegen den Angreifer einschreitet, zählt dies als Notwehrhilfe.

In vielen, aber nicht in allen Ländern, gehört Pfefferspray zu den legalen Formen der Selbstverteidigung. In Deutschland fällt Pfefferspray beispielsweise unter das Waffengesetz. Einzig Pfeffersprays mit der Bezeichnung Tierabwehrspray fallen hier nicht unter das Waffengesetz und können frei erworben und mitgeführt werden. Wer im Urlaub Pfefferspray mitnehmen möchte, sollte sich zunächst über die Gesetze bezüglich Pfefferspray am Reiseziel informieren. Auf Flugreisen sollte das Pfefferspray im aufgegebenen Gepäck und nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Pfefferspray im Einsatz

Damit das Pfefferspray im Notfall schnell eingesetzt werden kann, wird es am besten griffbereit in der Jackentasche verstaut. Wer sich in einer Situation wie dem Gang durch eine dunkle Gasse unsicher fühlt, umklammert das Spray in der Tasche mit der Hand und hält den Daumen am Auslöser. Im Einsatz muss das Spray möglichst weit und mit beiden Armen vom Körper weggehalten werden. Diese Position sorgt dafür, dass man nicht selbst etwas vom Reizstoff abbekommt und zugleich der Angreifer das Spray nicht zu leicht aus der Hand schlagen kann. Im Idealfall wird vor dem Auslösen des Sprays die Windrichtung bedacht.

Pfefferspray-Dosen gibt es in unterschiedlichsten Formen. Einige sehen aus wie ein Lippenstift oder wie ein Kugelschreiber. Das sorgt für Diskretion. Pfefferspray sollte immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass Pfeffersprays ein Verfallsdatum haben. Dieses sollte regelmäßig geprüft werden, um rechtzeitig für Ersatz sorgen zu können.

Benjamin Krischbeck
Benjamin Krischbeckhttps://7trends.de
Benjamin Krischbeck, Jahrgang 1977, lebt mit seiner Familie in Augsburg. Als freier Journalist schrieb er bereits für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, taz – die tageszeitung, Berliner Zeitung, Spiegel Online und die Süddeutsche Zeitung. Der studierte Wirtschaftsjurist liebt ortsunabhängiges Arbeiten. Mit seinem Laptop und Coco (Zwergpinscher) ist er die Hälfte des Jahres auf Reisen.

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